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Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 23.11.2012 die vom Bundestag verabschiedetenen Gesetzesänderungen im Rahmen der achten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Damit verzögert sich das Inkrafttreten des neu eingefügten Absatzes 2a in den Paragraphen 30 des GWB, der die Verlage und Pressegroßhandlungen bzw. ihre Verbände von den kartellrechtlichen Restriktionen des § 1 GWB ausnimmt und ihnen die zentrale Verhandlung und Vereinbarung von Konditionen, insbesondere Handelsspannen, erlaubt.
Grund für die Entscheidung des Bundesrats sind verschiedene Änderungsvorschläge, die jedoch nicht den genannten § 30 Abs. 2a GWB betreffen.
"Wir sind zuversichtlich, dass trotz der nun eintretenden zeitlichen Verzögerung die über alle Parteigrenzen hinweg geforderte Regelung der GWB-Novelle zur Sicherung des Presse-Grosso-Vertriebssystems zeitnah in Kraft tritt", sagte Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso, zum Beschluss des Bundesrats.
Der Bundesrat selbst hatte sich bereits im Mai dieses Jahres in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für den Erhalt des bewährten deutschen Pressevertriebssystems über das neutralitätssichernde Presse-Grosso ausgesprochen.
Quelle: dnv-online
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
(al) 27.11.2012
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