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Schleswig-Holsteins Datenschützer fordern Nachbesserrung bei TKG-Änderung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nutzung von Telekommunikationsdaten, der am 28./29.11.2012 in den Bundesratsausschüssen verhandelt wird, sei nach Analyse des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mangelhaft. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen im Januar 2012 für teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, unter Bezeichnung des verfassungsrechtlichen Rahmens diese Normen grundgesetzkonform umzugestalten (AZ: 1 BvR 1299/05 vom 24.01.2012).

Das ULD kritisierte, der Entwurf (BR-Dr 664/12) differenziere nicht genug bezüglich der Herausgabe von Bestandsdaten und der sensibleren IP-Adressen sowie Sicherheitsmerkmalen (PIN/PUK) an die Sicherheitsbehörden. Zugleich sehe die Neuregelung keine ausreichende Benachrichtigung hinsichtlich dieser heimlichen Auskünfte vor. Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses würden so verletzt.

Thilo Weichert (Foto), Leiter des ULD: „Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein. Damit würde dem Grundrechtsschutz, aber auch dem Ansehen der Sicherheitsbehörden und der Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikation ein Bärendienst erwiesen. Wir setzen unsere Hoffnungen in den Bundesrat.“

Zu diesem Thema haben die Datenschützer eine Stellungnahme im Internet veröffentlicht.


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(al) 28.11.2012



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