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Die Zivilkammer 15 des Landgerichtes Berlin hat am Dienstag (04.12.12) in erster Instanz eine Schadensersatzklage des Briefdienstes Pin Mail AG gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. "Wir werden nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe prüfen, was zu tun ist", teilte Geschäftsleitungsmitglied Ulrich Freise mit. Der Berliner Briefdienst hatte vom Bund Schadensersatz für den im Dezember 2007 durch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für allgemeingültig erklärten Post-Mindestlohn gefordert.
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(al) 05.12.2012
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