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Digitale Vervielfältigungen an Schulen - Kultusminister schaffen Rechtssicherheit

Die 340. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz hat am 6. Dezember eine Vereinbarung mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition getroffen. Die Lehrkräfte an Schulen in Deutschland dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen und den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich machen.

Künftig dürfen 10 Prozent eines Druckwerks (maximal 20 Seiten) von Lehrkräften für die Veranschaulichung des eigenen Unterrichts eingescannt, auf Speichermedien wie USB-Sticks abgespeichert und über Träger wie Whiteboards den Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden. Bisher war dies nur analog, also von Papier auf Papier erlaubt.

Die bereits 2010 vereinbarten Grundregeln für das analoge Fotokopieren - Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG - bleiben nahezu unverändert bestehen: aus praktischen Gründen wurde lediglich der Bezugswert der „kleinen Werkteile“ ebenfalls auf 10% eines Werkes neu festgesetzt.

Weietre Infos unter: www.kmk.org


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(al) 10.12.2012



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