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Landgericht Hamburg verbietet Werbespot für „Du darfst“

Das Landgericht Hamburg hat dem Verbrauchsgüter-Konzern Unilever die Ausstrahlung eines Werbespots für Produkte der Marke „Du darfst“ untersagt. Die Werbung mit dem angeblich unbeschwerten Genuss der Produkte ohne Gefahr der Gewichtszunahme sei irreführend. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.

Der TV-Werbespot richtete sich an alle, die „auf Nichts verzichten“ wollen und sich gerne an allem satt essen, worauf sie gerade Lust haben. „Du hast keine Lust Kalorien zu zählen? Dann lass es doch einfach. Mit ‚Du darfst’ kannst du unbeschwert genießen. Denn ‚Du darfst’ heißt vor allem: Du musst gar nichts. Greif einfach zu. Diät – ohne mich.“ Unterstrichen wurde die Werbebotschaft durch Bilder von schlanken und aktiven Menschen.

Die Richter schlossen sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die Werbung irreführend sei. Sie suggeriere, dass man mit „Du darfst“-Produkten so viel essen könne wie man wolle, ohne an Gewicht zuzulegen. Tatsächlich enthielten auch viele kalorienreduzierte Lebensmittel eine so hohe Energiedichte, dass ein „unbeschwerter“ Genuss ohne Gewichtszunahme nicht möglich sei.


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(al) 13.12.2012



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