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BGH: Kostenlose Abgabe von Rätsel-Heften an Apotheker ist zulässig

Zulässiger Zweitnutzen oder verbotene Zuwendung an Apotheker? Die kostenlose Abgabe von Rätsel-Heften hat einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich gezogen. Der BGH hat nun entschieden, dass die kostenlose Überlassung von Rätselheften durch einen Arzneimittelhersteller an Apotheker zur Weitergabe an Kunden keine unsachliche Beeinflussung darstellt (BGH Az. I ZR 105/10 ).

Im Jahr 2007 hat der Arzneimittelhersteller Stada, Bad Vilbel, an Apotheken ein 68 Seiten umfassendes Rätselheft unentgeltlich an Apotheken geliefert. Die Zeitschrift war zur Weitergabe an Patienten bestimmt. Der Kläger, die S&D Verlag GmbH mit Sitz in Geldern, bringt ebenfalls ein Rätselheft heraus, das Apotheker zum Stückpreis von 50 Cent beziehen können, um die Hefte an ihre Kunden weiterzugeben.

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(al) 08.01.2013



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