Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Entscheidung im Kartellverfahren gegen KDG, RTL und ProSiebenSAT.1 zur Grundverschlüsselung

Das Bundeskartellamt hat in einem bereits Anfang 2007 eingeleiteten Kartellverfahren gegen Kabel Deutschland, RTL und ProSiebenSAT.1 zur Grundverschlüsselung nunmehr Verpflichtungszusagen der beteiligten Sender für bindend erklärt und das Verfahren damit nach fast sechs Jahren zum Abschluss gebracht.

Nach dem am 27.12.2012 ergangenen Beschluss haben RTL und ProSiebenSAT.1 ab 2013 für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren weitgehend für die unverschlüsselte Verbreitung ihrer digitalen Programme in SD-Qualität zu sorgen. Dies gilt für die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der zuständigen 7. Beschlussabteilung gegen die beteiligten Unternehmen wegen des Verdachts unzulässiger Absprachen zur Verschlüsselung ihrer Programme, im Zuge derer auch die Geschäftsräume mehrerer Unternehmen durchsucht wurden. Dass die Sender aufgrund der Entscheidung des Bundeskartellamtes künftig zur Unterbindung der Grundverschlüsselung verpflichtet sein werden, ist von erheblicher Bedeutung für den deutschen Fernsehmarkt. Bereits im Rahmen der Freigabe des Zusammenschlusses Liberty Global/Kabel BW war dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia unter anderem auferlegt worden, ab Anfang 2013 digitale Free-TV-Programme im SD-Format unverschlüsselt zu verbreiten.

Daneben wurden laut Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 28.12.2012 gegen die beiden Sendergruppen ProSiebenSAT.1 und RTL sowie gegen zwei verantwortliche Personen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro verhängt.

Zu dem Kartellverfahren waren verschiedene Marktteilnehmer beigeladen worden, deren Interessen durch die beanstandeten Verhaltensweisen betroffen waren. Rechtsanwalt Sören Rößner, LL.M. (Foto oben) von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner vertrat in diesem Zusammenhang den Fachverband für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK).


zurück

(al) 11.01.2013



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine