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Die Verwertungsgesellschaft Gema hat die unfruchtbaren Verhandlungen mit Youtube über eine Vergütung für die Verbreitung von Musikinhalten abgebrochen. Nun soll das deutsche Paten- und Markenamt entscheiden, ob der von der Gema geforderte Betrag von 0,0375 Euro pro abgespieltem Lied angemessen ist. Doch ob es überhaupt zu einem Schiedsspruch kommen wird, ist mehr als fraglich: Der Youtube-Mutterkonzern erkennt die Schiedsstelle nicht an, da sie sie für die Video-Plattform nicht zuständig hält. Dort könnten Streitigkeiten zwischen der Gema und Inhalteprovidern entschieden werden. Youtube sieht sich aber nicht als solcher, sondern lediglich als Infrastrukturdienstleister, als Hoster.
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(al) 14.01.2013
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