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Wo 'Bud' auf der Flasche steht, darf ab sofort nur Bier des US-amerikanischen Braukonzerns Anheuser-Busch drin sein. Das hat jetzt der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Im jahrelangen Markenstreit mit der tschechischen Brauerei Budejovický Budvar (Budweis, Tschechien) hatten die Amerikaner die Eintragung
einer Gemeinschaftsmarke 'Bud' für ihr Bier beantragt und waren dabei nun letztinstanzlich erfolgreich. Nach der Gerichtsentscheidung aus Luxemburg hat Anheuser-Busch das alleinige Recht, die Kurzbezeichnung 'Bud' für seine Biere in der EU zu verwenden. Mehrere Klagen der Tschechen gegen die Eintragung von 'Bud' beim EU-Markenamt (HABM) durch Anheuser-Busch wiesen die Richter nunmehr ab. Dagegen gehört der vollständige
Name 'Budweiser' dem tschechischen Brauhaus, wie die EU-Richter bereits 2010 geurteilt hatten.
(bs) 30.01.2013
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