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Der ehemalige EU-Kommissar für Justiz und Inneres, António Vitorino, hat zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens Ende Januar 2013 seine Empfehlungen zu Abgaben für Privatkopien und sonstige Reproduktionsformen vorgelegt. Vitorino war von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier mit dem Vorsitz einer Vermittlung zwischen den Interessengruppen beauftragt worden.
„Meine Empfehlungen" – so Vitorino – „beruhen auf einer sorgfältigen Analyse der von den Interessengruppen vorgebrachten Argumenten und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Sie sollen die künftigen Beratungen und die Beschlussfassung erleichtern und so weit wie möglich voranbringen. Letzten Endes sollten wir zwei Ziele anstreben: Erstens sollten wir maßgeschneiderte vertragliche Regelungen fördern, die eine direkte Vergütung der Urheber vorsehen, und zweitens müssen wir die bestehenden, unterschiedlichen nationalen Abgabensysteme und die Grundsätze des Binnenmarkts miteinander in Einklang bringen. Abgabensysteme sollten transparent, verständlicher und für die Verbraucher nachvollziehbar sein".
Im ersten Teil der Empfehlungen geht es um neue Geschäftsmodelle und die Notwendigkeit einer Klarstellung, dass von Endnutzern für private Zwecke angefertigte Kopien im Zusammenhang mit einer Dienstleistung, für die eine Lizenz erteilt wurde, keine Schädigung darstellen, die eine zusätzliche Vergütung in Form von Abgaben erforderlich machen würden.
Der zweite Teil des Berichts befasst sich mit der Verbesserung der Abgabensysteme und ihrer Anpassung an die Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt:
• Bei grenzüberschreitenden Transaktionen sollten die Abgaben in dem Mitgliedstaat erhoben werden, in dem der Endverbraucher seinen Wohnsitz hat.
• Die Abgabenpflicht sollte von den Herstellern und Importeuren auf den Einzelhandel verlagert werden. Voraussetzung sind allerdings eine Vereinfachung der Gebührensysteme und eine Verpflichtung der Hersteller und Importeure, die Verwertungsgesellschaften über ihre Geschäfte mit den abgabenpflichtigen Gütern zu unterrichten. Als Alternative wären klare, berechenbare Regeln für Vorab-Freistellungen für Betreiber, die grundsätzlich von der Abgabenpflicht befreit werden sollten, denkbar.
• Die Abgaben für Reproduktionen sollten konsequenter an den Betreibern und nicht an Ausrüstungsgütern ausgerichtet werden. Und sie sollten für den Verbraucher sichtbarer werden.
• Die Abgabensysteme sollten mehr Übereinstimmung aufweisen. Dazu sollte der Begriff der „Schädigung" (d.h. des Schadens, der Rechteinhabern durch private, von der Legalausnahme gedeckte Vervielfältigungen entsteht) EU-weit einheitlich definiert werden. Die Verfahren der Abgabenerhebung sollten zudem vereinfacht, ihre Objektivität gewährleistet und strenge Fristen vorgesehen werden.
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßte den Reformvorschlag: „Es entstehen fortlaufend neue Geschäftsmodelle im Online-Bereich. Cloud- und Streaming-Services erlauben heute in flexibler Weise die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Interesse der Rechteinhaber und Nutzer. Das Urheberrecht muss insofern den Anforderungen der digitalen Zeit gerecht werden", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Bild: © European Union, 2013
(al) 07.02.2013
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