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Hamburger Datenschutz-Beauftragter stellt Facebook-Verfahren ein

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar (Foto) hat die im vergangenen Jahr gegen die Facebook Inc. erlassene Anordnung aufgehoben. Dabei ging es um gegen die datenschutzrechtlich unzulässige Ausgestaltung der Gesichtserkennung bei Facebook. Diese Funktion wurde nun europaweit abgeschaltet. Auch die angekündigte Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten sei kontrolliert worden, erklärte die Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde.

Dazu Caspar: „Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung“.


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(al) 08.02.2013



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