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BGH: Medikamenten-Werbung braucht wissenschaftliche Beweise

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschließt in einem Urteil, dass Pharmahersteller ihre Werbung nur auf Studien stützen dürfen, die "nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden", teilte der BGH mit (AZ: BGH I ZR 62/11). Bei der Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Untersuchungen (Metaanalyse) muss der Verbraucher laut dem neuen Gesetz auf die begrenzte Aussagekraft der Studie hingewiesen werden.

Das Urteil gibt damit dem Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis recht, dass die Novo Nordisk Pharma GmbH verklagt hatte. Novo Nordisk warb mit der Aussage, dass der Wirkstoff Insulindetemir eines Diabetes-Medikaments zu einer geringeren Gewichtszunahme führe. In den Augen von Sanofi-Aventis ist diese Werbung irreführend und wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert.

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(al) 15.02.2013



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