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Das Bundeskartellamt hat der Kabel Deutschland Holding AG am vergangenen Montag seine vorläufige Einschätzung zum Zusagenangebot vom 22. Januar 2013 mitgeteilt. Danach seien die angebotenen umfangreichen Netzveräußerungen nicht ausreichend, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken den geplanten Zusammenschluss mit Tele Columbus auszuräumen. Laut Kabel Deutschland sei man mit diesen Zusagen an die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren gegangen und gehe nun davon aus, dass die geplante Akquisition von Tele Columbus vom Bundeskartellamt untersagt werde.
Der Kabelnetzbetreiber hatte die Veräußerung von Tele Columbus-Netzen in Berlin, Dresden und Cottbus angeboten. Das Bundeskartellamt forderte demgegenüber, dass Kabel Deutschland fast 60 Prozent der zu erwerbenden Netze in Ostdeutschland veräußert - doppelt so viel wie vom Unternehmen für den Fall der Genehmigung zugesagt.
„Wir bedauern, dass das Bundeskartellamt trotz unserer umfangreichen Zusagen, mit denen wir bis an die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren gegangen sind, an seinen Bedenken festhält. Die Transaktion hätte große Vorteile für Infrastrukturwettbewerb und Verbraucher mit sich gebracht“, erklärt Dr. Adrian v. Hammerstein (Foto), Vorstandvorsitzender von Kabel Deutschland. Mit dem geplanten Zusammenschluss hätte Kabel Deutschland in den neuen Bundesländern über 900.000 Haushalten erstmalig Hochgeschwindigkeits-Internet über das Fernsehkabel anbieten und damit die Breitband-Infrastruktur im Osten Deutschlands stärken können. Außerdem wäre der Kabelnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen und Hessen in den Wettbewerb zu Unitymedia KabelBW eingetreten, so v. Hammerstein.
(al) 20.02.2013
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