Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Kein ermäßigter MwSt-Satz für E-Books – EU-Kommission verklagt Frankreich und Luxemburg

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Frankreich und Luxemburg wegen der Anwendung eines ermäßigten MwSt‑Satzes auf digitale Bücher zu erheben. Die Bereitstellung digitaler Bücher gilt als eine auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung, die nicht zum ermäßigten Satz besteuert werden darf.

Frankreich und Luxemburg waren bereits im Oktober 2012 aufgefordert worden die Mehrwertsteuersätze für E‑Books zu ändern. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift habe, so die EU-Kommission, spürbare Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Wirtschaftsbeteiligten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Folge. Sie widerspricht dem Grundsatz der europäischen Steuerpolitik, nämlich dem fairen Wettbewerb im Binnenmarkt. Die Auswirkungen dieses unlauteren Wettbewerbs seien in den Mitgliedstaaten, die die MwSt‑Richtlinie ordnungsgemäß anwenden, deutlich spürbar. In diesem Zusammenhang hätten mehrere Finanzminister sowie Vertreter des Verlagswesens (sowohl gedruckter als auch digitaler Bücher) gegenüber der Europäischen Kommission ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und auf die negativen Folgen für den Buchverkauf auf ihrem Inlandsmarkt hingewiesen.

Der für Steuern zuständige EU-Kommissar Šemeta erklärte hierzu: „Es steht außer Frage, dass die steuerliche Behandlung traditioneller und digitaler Bücher geklärt werden muss. Genau damit ist die Kommission derzeit im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der ermäßigten MwSt-Sätze beschäftigt. Zwischenzeitlich müssen sich die Mitgliedstaaten an die Prinzipien des Fair Play halten. Die Missachtung der MwSt-Vorschriften für digitale Bücher schadet dem Binnenmarkt und widerspricht dem Grundsatz des fairen Steuerwettbewerbs."

Einem der Leitprinzipien der derzeitigen Überprüfung der MwSt-Sätze zufolge sollte für ähnliche Gegenstände und Dienstleistungen ein und derselben MwSt-Satz gelten und der technische Fortschritt berücksichtigt werden. Die Kommission werde im Rahmen der neuen MwSt-Strategie bis Ende 2013 Vorschläge vorlegen über die ermäßigten Steuersätze. Bis dahin nehme die Europäische Kommission ihre Rolle als Hüterin der Verträge sehr ernst und trägt dafür Sorge, dass die Vorschriften des EU‑Rechts beachtet werden.


zurück

(al) 22.02.2013



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine