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SRIW beruft unabhängigen Beschwerdeausschuss für Geodatenkodex

Die Einhaltung des Datenschutz-Kodex für Geodatendienste wird künftig von einer Beschwerdestelle überwacht. Zu diesem Zweck hat sich der „Unabhängige Beschwerdeausschuss“ des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW e.V.) konstituiert. Er setzt sich aus vier Rechtsanwälten mit Spezialisierung im IT-Recht zusammen:

Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der HWR Berlin
Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt, Mediator und Vorsitzender des neuen Ausschusses
Dr. Stefan Ricke, Fachanwalt für IT-Recht
Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz

Die Mitgliederversammlung des SRIW e.V. hatte im Januar 2013 beschlossen, ausschließlich unabhängige Experten in den Beschwerdeausschuss zu berufen. Der Vorstandsvorsitzende Harald Lemke sagte dazu: „Mit der Berufung der vier Experten, die alle die Qualifikation zum Richteramt besitzen, hat der SRIW seine Glaubwürdigkeit als freiwillige Selbstkontrolle bewiesen und die Voraussetzung für die Entwicklung weiterer Selbstverpflichtungen der Internetwirtschaft geschaffen.“

Nach dem Datenschutz-Kodex für Geodatendienste können Nutzer bei der Geschäftsstelle des SRIW Verstöße gegen den Kodex melden. Der Beschwerdeausschuss prüft diese Verstöße und ist berechtigt, Entscheidungen zur Behebung von Verstößen zu treffen und Sanktionen zu verhängen. Zudem wurde eine telefonische Beratungsstelle eingerichtet, die über Geodatendienste, die im Kodex enthaltenen Verbraucherrechte sowie über Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten informiert. Sie ist ab Anfang März Woche kostenlos unter der Nummer 0800 7237953 zu erreichen.

Der Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. wurde im August 2011 von den Unternehmen Deutsche Post, Deutsche Telekom, Google, Microsoft, Nokia, Encourage Directories, Panolife sowie dem Branchenverband BITKOM gegründet. Sein Ziel ist es, den Verbraucher- und Datenschutz im Internet zu fördern und durch Instrumente der Selbstregulierung in der Praxis umzusetzen. So können Verbraucher seit September 2012 die Plattform www.geodatendienstekodex.de nutzen, um sich über die Funktionsweise von Geodatendiensten und die Möglichkeiten zur Unkenntlichmachung von Bildmaterial zu informieren.


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(al) 27.02.2013



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