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Verbraucherschützer setzten sich durch – Bundesrat legt Streit um Melderecht bei

Einwohnermeldeämter dürfen persönliche Daten von Bürgern künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben. Darauf haben sich Bund und Länder nach monatelangen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss am Dienstag geeinigt. Die vom Bundestag im Juni 2012 überraschend beschlossene Widerspruchslösung hatte in der Bevölkerung massive Proteste ausgelöst.

Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“, getragen vom Kampagnennetzwerk Campact, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, hatte bei einem Online-Appell mehr als 200.000 Bürger-Proteste sammeln können. Nun wird die Widerspruchslösung aus dem Gesetz gestrichen. Eine automatische Weitergabe von Meldedaten ist damit nicht mehr möglich.

Bürger können künftig ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Ämter sollen stichprobenartig überprüfen, ob entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, so der Vermittlungsvorschlag des Bundesrats.

Vorgaben zur Zweckbindung der Auskunft und zum Wiederverwendungsverbot sollen zudem ergänzt werden, um die Bürger vor so genannten Schattenmelderegistern und Adresspooling zu schützen. So darf ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Das geänderte Gesetz soll im Mai 2015 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen den Vorschlag noch bestätigen.


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(al) 27.02.2013



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