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Keine Sonderbehandlung deutscher Mobilfunk-Anbieter – EU-Kommission bremst Bundesnetzagentur aus

Die Europäische Kommission hat Pläne der deutschen Telekom-Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) ausgesetzt, die dazu führen könnten, dass die Anrufzustellungsentgelte in deutschen Mobilfunknetzen um über 80 % höher sind als in vielen anderen Mitgliedstaaten. Laut Brüssel würden durch die Entgeltvorschläge der Bundesnetzagentur den deutschen Verbrauchern ungerechtfertigt hohe Preise für ihre Handygespräche berechnet. Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsbetreiber gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen, wobei jeder Netzbetreiber im Hinblick auf den Zugang zu den Kunden in seinem eigenen Netz eine beherrschende Marktstellung innehat.

Die Bundesnetzagentur habe sich ausdrücklich nicht an die Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte, die die Kommission in ihrer Zustellungsentgelte-Empfehlung von 2009 hatte, gehalten. Diese Empfehlung sei Bestandteil des EU-Telekommunikationsrechts. Neben der Tatsache, dass die deutschen Verbraucher dadurch überhöhte Preise bezahlen, bestehe auch die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie Portugal, Italien, Spanien und Griechenland am Ende die deutschen Mobilfunkbetreiber quersubventionieren.

Neelie Kroes (Foto), Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: „Da sich die große Mehrheit der Mitgliedstaaten an die Regeln hält, wird das EU-Telekommunikationsrecht heute auf koordinierte Weise angewandt, was größtmögliche Vorteile für die Verbraucher und den Wettbewerb bringt. Deutsche Anbieter sollten dabei keine Sonderbehandlung erhalten.“

Die Bundesnetzagentur habe nun drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden. Kommissionsempfehlung vom 07.05.2009


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(al) 04.03.2013



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