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Die SPD-Fraktion will die Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse gesetzlich verankern. In einem entsprechenden Gesetz (Drucksache 17/12484) soll geregelt werden, dass Bundesbehörden gegenüber Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte erteilen müssen, wenn der Auskunft keine Geheimhaltungsvorschriften entgegen stehen.
Auskünfte sollen zudem nur dann verweigert werden können, wenn die Durchführung von schwebenden Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert oder verzögert wird, schutzwürdige Privatinteressen verletzt werden oder die Veröffentlichung der angeforderten Informationen das öffentliche Interessen gefährden oder schädigen.
Der SPD-Gesetzentwurf ist die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.2013 (AZ: 6 A 2.12). Das Gericht wies das Auskunftsbegehren eines BILD-Journalisten gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) mit der Begründung zurück, die Pressegesetze der Länder seien auf den BND als Bundesbehörde nicht anwendbar.
Siehe auch: Bundesverwaltungsgericht päzisiert Auskunftsanspruch von Journalisten vom 21.02.2013
(al) 06.03.2013
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