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Irreführende Arzneimittelbezeichnungen werden verboten – Neue Leitlinie für die Pharmaindustrie veröffentlicht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wollen den Patientenschutz mit einer „Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln“ verbessern. Der Industrie sollen damit engere Grenzen bei der Auswahl von Arzneimittelnamen und ihren Zusätzen gesetzt werden. Ziel ist es, Verwechslungen und Fehlanwendungen durch unklare, irreführende und verharmlosende Namen künftig verlässlich auszuschließen. Eindeutige und verwechslungssichere Bezeichnungen von Arzneimitteln sollen als Identifikations- und Unterscheidungsmerkmal gestärkt werden und zur Sicherheit im Arzneimittelverkehr beitragen. So eine Mitteilung der Bundesoberbehörde.

Mit der neuen Leitlinie reagieren BfArM und PEI auf einen Trend in der Pharmaindustrie, bei der Entwicklung neuer Arzneimittelbezeichnungen verstärkt auch Marketingstrategien in den Vordergrund zu stellen. So wurden immer häufiger verharmlosende Arzneimittelnamen und verwirrende Namenszusätze wie „super“ oder „express“ beantragt. Die neuen Regeln sollen der pharmazeutischen Industrie bereits im Vorfeld eines Antrages klare Arbeits- und Entscheidungshilfen an die Hand geben. Langwierige Auseinandersetzungen um nach Ansicht der Behörden irreführende Namen könnten damit zukünftig schneller entschieden werden.

Die neue Leitlinie gehört zum „Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit.


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(al) 21.03.2013



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