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„Neukölln ist überall“ - Bezirksamt muss der Presse Auskunft zum Buch des Bürgermeisters erteilen

Das Bezirksamt Neukölln muss einem Journalisten Auskunft darüber erteilen, wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes in Nebentätigkeit an der Erstellung des Buches des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky „Neukölln ist überall" beteiligt waren und ob diese Nebentätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit ausgeführt wurden.

Mit diesem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt das Urteil der Vorinstanz vom Januar 2013 bestätigt und eine Beschwerde des Landes Berlin zurückgewiesen. Der Bezirksbürgermeister hatte das im Herbst 2012 erschienene Buch als Privatperson veröffentlicht. Die von dem Antragsteller erbetenen Auskünfte hatte das Bezirksamt unter Berufung auf schutzwürdige private Interessen der Mitarbeiter abgelehnt und zudem geltend gemacht, dass ihm die begehrten Informationen nicht ohne Weiteres zur Verfügung stünden, sondern nur durch einen unzumutbaren Aufwand (Durchsicht der Personalakten von ca. 1.500 Mitarbeitern) beschafft werden könnten. Dies sah das Gericht anders.

Die begehrten Auskünfte ließen keine Identifizierung der konkret vom Bezirksbürgermeister für die Erstellung des Buches herangezogenen Personen zu. Das Bezirksamt könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Erteilung der Auskünfte mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sei. Der Bezirksbürgermeister verfüge als Autor des Buches ohne Weiteres über die entsprechenden Informationen und sei verpflichtet, diese dem Bezirksamt zur Verfügung zu stellen. Dem könne er nicht entgegenhalten, dass es sich bei der Arbeit an dem Buch um eine Privatangelegenheit gehandelt habe. Er habe die ihm dienstlich unterstellten Mitarbeiter seines Bezirksamtes zur Ausübung einer anzeige- oder genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit herangezogen und damit zu einem dienstlich relevanten Handeln veranlasst.


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(al) 22.03.2013



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