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Presserat überarbeit Regeln zur Opferberichterstattung

Der Deutsche Presserat hat seine Regeln zum Schutz der Persönlichkeit überarbeitet. Der Pressekodex, Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) wurde im Hinblick auf die ethischen Regeln für Straftäter- und Opferberichterstattung novelliert. „Ziel war es, die Regeln zum Schutz der Persönlichkeit so zu gestalten, dass sie für Journalisten einfacher anzuwenden sind, als dies bisher in der alten Ziffer 8 des Pressekodex der Fall war", erläutert Ursula Ernst, Sprecherin des Presserats. „Viele Redaktionen und Verlage hatten sich konkrete Abwägungskriterien bei der Kriminalitätsberichterstattung gewünscht: Wann darf ich einen Täter zeigen? Welche Rolle spielt der Verfahrensstand? Wie gehe ich mit Prominenten um? Das war die Triebfeder zur Novellierung. Außerdem war es notwendig, bestimmte überholte Begriffe herauszunehmen und an einigen Stellen präziser zu formulieren".

So gibt es nun getrennte Richtlinien zur Opferberichterstattung und zur Kriminalberichterstattung. Dazu Ursula Ernst weiter: „Bislang wurden im Kodex Täter und Opfer in einem Atemzug genannt. Die neu geschaffene eigene Richtlinie zum Opferschutz wird dem besonderen Stellenwert, den der Schutz der Opfer beim Presserat genießt, besser gerecht. Hierzu stehen wir seit langem im konstruktiven Dialog mit Opferverbänden wie dem Weissen Ring. Der besondere Schutz wird jetzt nicht nur durch die Spruchpraxis untermauert, sondern auch im Kodex manifestiert."


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(al) 22.03.2013



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