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Direktvertrieb und Verbraucherschützer starten Schlichtungsverfahren

Ein Online-Schlichtungsverfahren soll künftig für mehr Vertrauen beim Kauf im Direktvertrieb sorgen. Ab dem 1. April 2013 bietet der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) in Kooperation mit dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) auf www.online-schlichter.de die Möglichkeit einer außergerichtliche Lösung bei Unstimmigkeiten. Mit dem Schlichtungsverfahren will der BDD die Zufriedenheit der Kunden im Direktvertrieb weiter erhöhen.

Das ZEV bietet das Online-Schlichtungsverfahren bereits seit 2009 an. Neben dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz nutzt auch das Versicherungsunternehmen DEVK sowie der Gütesiegelanbieter Trusted Shops das Schlichtungsverfahren des ZEV.

„Wir freuen uns, dass das von uns entwickelte Schlichtungsverfahren immer breitere Akzeptanz findet und nun auch von den Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Direktvertrieb genutzt wird“, so Dr. Martine Mérigeau, Vorstand des ZEV. „Für den Verbraucher ergeben sich viele Vorteile: In zwei Dritteln aller Fälle führt der Online-Schlichter zum Erfolg und außerdem ist das Verfahren im Gegensatz zu Gerichtsverfahren kostenlos, schneller und unkomplizierter“, führt sie aus.


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(al) 27.03.2013



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