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Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Dazu Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto): „Die digitale Welt hat das Potenzial, jedem den Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Chance nutzen, noch viel mehr Werke einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei verwaisten Werken ist der Urheber unauffindbar und eine Nutzung deshalb bislang unmöglich. Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden. Auch vergriffene Werke können künftig leichter digitalisiert und in gemeinnützigen Einrichtungen über das Internet verfügbar gemacht werden. Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.“
Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der im Oktober 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie. Kulturstaatsminister Bernd Neumann dazu: „Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein bei der Erleichterung des Zugangs zu unserem kulturellen Erbe. Mit dieser Regelung schaffen wir eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen bei der Nutzung verwaister und vergriffener Werke. Sie können künftig der Öffentlichkeit urheberrechtlich geschützte Werke auch dann zur Verfügung stellen, wenn deren Urheber nicht mehr ermittelbar sind. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen der Bibliotheken, Museen und Archive, die schon lange darauf warten, diese Werke digitalisieren und über das Internet zugänglich machen zu können. Diese Schätze können nunmehr gehoben werden.“
Auch für vergriffene Werke, die durch den Verlag nicht mehr geliefert werden, enthält der Gesetzentwurf Regelungen für die Zugänglichmachung über das Internet. Einen entsprechenden Vorschlag hatte Staatsminister Bernd Neumann bereits im Jahre 2010 in seinem Positionspapier „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“ unterbreitet.
(al) 11.04.2013
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