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Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Gründung von Penguin Random House genehmigt, mit der Teile der Verlagsgeschäfte des deutschen Medienkonzerns Bertelsmann und der britischen Verlagsgruppe Pearson zusammengeführt werden sollen. Das Vorhaben gebe keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, so die Kommission, insbesondere da das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin mit mehreren starken Wettbewerbern konkurrieren werde.
Die geplante Megafusion wurde am 26. Februar 2013 bei der EU-Kommission angemeldet. Zuvor hatten bereits das U.S. Department Of Justice und die australische Wettbewerbsbehörde ACCC eine Freigabe erteilt.
Die Kommission prüfte nun die Auswirkungen des Vorhabens auf die vorgelagerten Märkte für den Erwerb von Urheberrechten für englischsprachige Bücher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und weltweit sowie auf die nachgelagerten Märkte für den Verkauf englischsprachiger Bücher an Händler im EWR, insbesondere im Vereinigten Königreich und in Irland. Dabei kam die Fusionskontrolle kam zu dem Ergebnis, dass sich das neue Unternehmen Penguin Random House auf beiden Arten von Märkten weiterhin gegen mehrere große und zahlreiche kleine und mittlere Verlage behaupten müsse. Der Einzelhandel mit englischsprachigen Büchern sei ein konzentrierter Markt, da gedruckte Bücher vor allem über Supermärkte und E-Books vor allem über große Online-Händler wie Amazon vertrieben werden. Darüber hinaus liefere die Untersuchung der Kommission keine Beweise dafür, dass das Vorhaben im Hinblick auf den Erwerb von Urheberrechten und den Verkauf englischsprachiger Bücher an Händler das Risiko einer Koordinierung zwischen Verlegern birgt.
Geprüft wurden auch die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Fremdvertrieb von Büchern, einen Bereich, in dem sowohl Random House als auch Penguin tätig sind. Auch die Auswirkungen auf den Markt für Buchproduktion wurden angesichts der vertikalen Beziehung zwischen den Tätigkeiten von Bertelsmann in der Buchproduktion (über seine Tochtergesellschaft Arvato und BePrinters) und den Tätigkeiten von Penguin Random House im Verkauf englischsprachiger Bücher an Buchhändler geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Marktanteile der beteiligten Unternehmen gering wären und auch künftig viele andere Anbieter in den Bereichen Buchproduktion und Fremdvertrieb von Büchern im EWR tätig sein würden.
(al) 11.04.2013
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