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Zur Durchführung eines neuen Akkreditierungsverfahrens hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München den Beginn des Strafverfahrens gegen Beate Z. u.a. auf den 6. Mai 2013 verschoben. Dies sei im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts organisatorisch notwendig, teilte die Leiterin der Justizpressestelle Margarete Nötzel am Montag (15.04.2013) mit.
Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, begrüßte die Entscheidung. Es sei die richtige Konsequenz aus den Pannenserien der letzten Wochen. „Es liegt jetzt am Gericht, Journalistinnen und Journalisten in- und ausländischer Medien die Berichterstattung über einen der wichtigsten Prozesse in Deutschland zu ermöglichen“, so Konken.
(al) 16.04.2013
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