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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat anlässlich der Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss am Montag (15.04.2013) erneut gefordert, einige Änderungen im „Gesetzentwurf zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs“ vorzunehmen. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten bald ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgt. Für die Gerichte soll aber eine solche Verpflichtung nicht eingeführt werden.
Die BRAK fordert, grundsätzlich auch die Gerichte zur elektronischen Kommunikation mit den prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten zu verpflichten. „Der elektronische Rechtsverkehr darf keine Einbahnstraße sein“, sagt BRAK-Präsident Axel C. Filges (Foto). „Die Interessen aller Beteiligten werden nur dann gewahrt, wenn der elektronische Datenaustausch wechselseitig erfolgt“.
Zudem solle es für den Zeitpunkt der Zustellung von Dokumenten an Rechtsanwälte in einem Gerichtsverfahren wie bisher auf die Kenntnisnahme durch den Rechtsanwalt ankommen. Laut Gesetzentwurf solle unabhängig hiervon eine automatisch generierte Eingangsbestätigung maßgeblich sein. „Der elektronische Rechtsverkehr kann nur dann eine breite Akzeptanz in der Anwaltschaft finden, wenn die derzeit geltenden Verfahrensstandards nicht unterschritten werden. Ein elektronisches Dokument ist erst dann bei einem Rechtsanwalt angekommen, wenn er von ihm tatsächlich Kenntnis genommen hat. Dies muss vor allem auch deshalb weiter gelten, weil der Zeitpunkt der Zustellung häufig Fristen auslöst“, so Filges.
(al) 18.04.2013
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