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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer Sitzung vom 16.04.2013 einen Beitrag im Programm der Nachrichtensendung „RTL 2 News“ wegen des Verstoßes gegen journalistische Grundsätze beanstandet. Wie die Kommission mitteilt, wurde in der Sendung am 8. Januar 2013 ein fiktionales Statement einer Schauspielerin des Scripted-Reality-Formats „Köln 50667“ ausgestrahlt ohne einen Hinweis, dass das Interview von einer frei erfundenen Figur stammte. Die ZAK sieht darin einen Verstoß gegen anerkannte journalistische Grundsätze und zusätzlich einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit.
Thomas Fuchs (Foto), der Beauftragte für Programm und Werbung der ZAK, dazu: „Bei diesem Beitrag verschwimmt die Grenze zwischen Fiktion und Wirklichkeit. Hier verletzt ein Sender die Wahrhaftigkeitsregel. Die Zuschauer können so nicht mehr erkennen, welche Sequenz ‚echt‘ und welche fiktional ist. Ich halte so einen Verstoß in einer Nachrichtensendung für eine Grenzüberschreitung, die wir nicht tolerieren können.“
(al) 18.04.2013
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