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Der Bundesgerichtshof hat mit der Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Az. I ZR 145/12) den Schlussstrich unter ein jahrelanges Verfahren mit potentiell erheblichen Auswirkungen auf den Zigarettenautomaten aufstellenden Handel in Deutschland gezogen. Das teilte der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) am Montag mit. Die Klägerseite hatte in diesem Rechtsstreit gefordert, an Zigarettenautomaten strengere Kontrollen zum Zwecke des Jugendschutzes durchzusetzen z.B. Beaufsichtigung der Automaten oder Einbau biometrischer Erkennungsmerkmale.
Nun wurde gerichtlich bestätigt, dass die bisherige Praxis der Alterskontrolle über die kontogebundene GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal, den Personalausweis oder den EU-Führerschein gesetzeskonform ist und den Jugendschutz am Zigarettenautomaten gewährleistet.
Dazu Carsten Zenner, Geschäftsführer des BDTA: „Unser Verband und seine Mitglieder sind natürlich dem Jugendschutz verpflichtet. Der mittelständische Tabakwaren-Großhandel hat etwa 300 Millionen Euro in das Chipkartensystem GeldKarte investiert, welches auch nach Auffassung des Gesetzgebers dem Jugendschutz umfassend Rechnung trägt. Wir freuen uns, dass diese Investitionen und die Altersverifikationstechnik von den Gerichten anerkannt wurden.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Ruess, Partner der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Arnold Ruess und Vertreter beider beklagten Tabakwarengroßhändler, bezeichnet den Prozesserfolg als konsequent. „Es lag schlicht kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor. Dies ist die gesetzgeberische Wertung und nun auch die rechtskräftige Auffassung der Gerichte.“
(al) 24.04.2013
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