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Die Deutsche Umwelthilfe e.V. konnte sich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen ein Unternehmen aus Ratingen durchsetzen. Der Hersteller von Getränkedosen habe es laut Urteil zu unterlassen, im Geschäftsverkehr Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün“ zu bewerben.
Die Aussage „Die Dose ist grün“ sei irreführend. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe den Begriff „grün“ in dem Slogan umweltbezogen. Nach seinem Verständnis weisen die mit dem Slogan bedruckten Dosen ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften auf. Ein solches Verständnis sei aber unzutreffend, weil weder Getränkedosen im Allgemeinen noch die Eisenblechdosen der Beklagten ökologisch besonders vorteilhaft seien – auch nicht im Vergleich mit anderen Verpackungen.
Die Düsseldorfer Richter sahen in diesem Slogan deshalb einen Verstoß gegen die Ziele eines lauteren Wettbewerbs, der an Richtigkeit und Wahrheit der Werbung strenge Anforderungen stellt. Dies gelte insbesondere für Aussagen, mit denen umweltbezogene Eigenschaften eines Produkts werbend herausgestellt werden, weil sich in den letzten Jahrzehnten bei den Verbrauchern ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt habe und vielfach Waren bevorzugt würden, auf deren besondere Umweltverträglichkeit hingewiesen wird.
Gegen das Urteil (AZ 37 O 90/12 vom 25.04.2013) kann die Beklagte Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, zeigte sich erfreut über das Urteil: „Mit diesem erneut gescheiterten Versuch der Verbrauchertäuschung hat die Dosenindustrie ihren letzten Rest an Glaubwürdigkeit verspielt. Die Umweltauswirkungen von Getränkedosen sind deutlich höher als die von umweltfreundlichen Mehrwegflaschen – trotz hoher Rücklaufquoten durch das Einwegpfandsystem. Der Verbraucher ist gut beraten, seine Schlüsse aus diesem erfreulich klaren Urteil des Landgerichtes Düsseldorf zu ziehen und Getränke in Alu- und Weißblechdosen zu meiden.“
(al) 26.04.2013
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