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Die Witwe des Künstlers Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Fett- und Schokoladenaktion ihres Mannes von 1964 nicht mehr verbieten. Das hat, Medienberichten zufolge, der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Mai entschieden. Damit hatte die Revision des Beuys-Museums Schloss Moyland gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf Erfolg.
Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die die Interessen der Witwe des Künstlers, Eva Beuys, vertritt, hatte 2009 vor dem Landgericht Düsseldorf durchgesetzt, dass das Museum Schloss Moyland 18 Fotos der Aktion wieder abhängen musste.
(rd) 22.05.2013
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