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Bundesrat will Presse-Grosso gegen Kartell-Vorschriften absichern

Der Bundesrat hat einen Gesetz-Entwurf (Bundestags-Drucksache 17/13425) eingebracht, um das Presse-Grosso von den Kartell-Beschränkungen auszunehmen. Dieser Entwurf in Sachen Presse-Grosso entspricht im Wortlaut exakt dem Gesetz, das der Deutsche Bundestag in seiner 198. Sitzung am 18. Okt. 1012 beschlossen hatte (BR-Drucksache 641/12). Weil der Bundesrat am 23. Nov. 2012 wegen des beschlossenen Gesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen hat und sich dieser bisher auf kein Ergebnis einigen konnte, ist das Achte Gesetz gegen Wettbewerbs-Beschränkungen blockiert und schmort unverrichtet vor sich her. Der guten Ordnung halber muss hier festgehalten werden, dass im Gesetz, dass der Bundestag beschlossen hat, nicht nur das Thema Presse-Grosso, sondern noch weitere Punkte enthalten sind.

Nun möchte der Bundesrat das Thema Presse-Grosso auskoppeln und noch in dieser Legislatur-Periode möglichst rasch beschlossen. Dieses Vorgehen trifft auf Widerspruch bei der Bundesregierung (obwohl die Kanzlerin sich bislang immer vehement pro Presse-Grosso geäußert hat), denn die lehnt eine separate Einbringung der Vorschrift zur kartellrechtlichen Absicherung des Presse-Grosso-Vertriebssystems beim Deutschen Bundestag durch den Bundesrat ab.

Das ist ein absurdes Macht-Spielchen bzw. ein Kuh-Handel der politischen Instanzen, die sind ja nicht direkt von der selbst inzenierten Blockade betroffen. Den politischen Instanzen geht es offenkundig nicht um Lösungen, sondern um andere Dinge wie Eitelkeiten oder eine Vermischung von Interessen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben.


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(ps) 27.05.2013



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