Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Berlin gewinnt Rechtsstreit um berlin.com

Das Land Berlin hat einen Rechtsstreit über die Domain berlin.com für sich entschieden. Das Kammergericht Berlin gab in der Berufungsverhandlung dem Land recht, womit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz aufgehoben wurde.

Das US-Unternehmen World Media Group, LLC betreibt berlin.com und darf hier künftig keine Informationen über Berlin verbreiten. Die US-Firma informierte auf berlin.com seit Februar 2011 auch in deutscher Sprache über die deutsche Hauptstadt. Daraufhin hatte das Land Berlin eine Unterlassungsklage eingereicht, da die Domain geschützte Namensrechte des Landes Berlin verletzten würde (§ 12 BGB). Die Betreiber von berlin.com hätten bewusst eine Verwechslungsgefahr mit der offiziellen Site der Stadt, berlin.de, provoziert.

In einem erstinstanzlichen Urteil aber wurde die Klage des Landes Berlin abgewiesen. Dieses Urteil wurde nun durch das Kammergericht, entspricht einem Oberlandesgericht, aufgehoben (Az.: 5 U 41/12). Da eine Revision der Beklagten nicht möglich ist und keine formalrechtliche Beschwerde eingereicht wurde, ist das Urteil seit Mitte Mai 2013 rechtskräftig. Das Land Berlin betreibt als einzige „offizielle“ Online-Präsenz die Domain berlin.de.


zurück

(rd) 30.05.2013



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine