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Klage auf freies „Happy Birthday“

Die US-Produktionsfirma Good Morning to You Productions (GMTY) wollte das bekannte Lied „Happy Birthday“ in einem ihrer Filme verwenden und sollte hierfür 1.500 Dollar an den amerikanischen Musikverlag Warner/Chappell Music zahlen. Dies war für das GMTY Anlass, Klage gegen den Verlag zu erheben. Online-Meldungen zufolge fordere GMTY Warner/Chappell Music auf, die Rechte an dem Song abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühreneinnahmen der vergangenen vier Jahre zurückzuzahlen.

GMTY ist der Ansicht, die Urversion des Songs stamme aus dem 19. Jahrhundert. Die Melodie sei von den Schwestern Mildred J. Hill und Patty Smith Hill als Begrüßungslied im Kindergarten komponiert worden. Erst nach langer Entwicklung sei „Happy Birthday“, wie wir es heute kennen, entstanden. Dementsprechend halte die Klägerin das Lied für Allgemeingut. Warner habe keine Rechte an dem Song. „Der Song wurde von der Allgemeinheit geschaffen, er gehört der Allgemeinheit und muss an die Allgemeinheit zurückgehen“, so einer der Anwälte der Klägerin. Falls doch Urheberrechte an Teilen des Songs bestanden hätten, wären diese laut Klägerin spätestens 1921 abgelaufen. (rd) Quelle: urheberrecht.org vom 16. Juni 2013


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(rd) 11.07.2013



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