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„Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ - mit diesem Slogan wirbt die NPD für die anstehende Bundestagswahl auf ihren Plakaten. Die Stadt Bad Hersfeld ließ daraufhin alle Plakate dieser Partei im Stadtgebiet abhängen. Sie sieht in dem Slogan die Straftat der Volksverhetzung. Dagegen wandte sich die NPD per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Kassel (VG), und zwar erfolgreich: Die Stadt Bad Hersfeld muss alle NPD-Plakate unverzüglich wieder aufhängen.
Mit dem Beschluss vom 9. September 2013 (Aktenzeichen: 4 L 1117/13.KS) stellt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts klar, dass keine Volksverhetzung vorliegt. Mit dem Slogan werde nicht eindeutig zu Willkürmaßnahmen gegen Roma und Sinti aufgefordert. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Slogan dazu auffordern würde, Roma und Sinti die ihnen rechtlich zustehenden Sozialleistungen zu nehmen.
Nach Auffassung des Gerichts könnte man den Slogan allerdings auch so auslegen, dass staatliche Gelder eher der älteren Generation zukommen sollen als den genannten Volksgruppen. Und dies bedeute dann eben nicht zwangsläufig eine Diskriminierung dieser Volksgruppen. Da man diese Auslegung aber nicht ausschließen kann, liegt keine Volksverhetzung vor.
Das Gericht sieht durchaus, dass Bürger mit dem Slogan der NPD eine Abwertung von Volksgruppen verbinden können. Weil der Slogan aber nicht als Volksverhetzung zu werten sei, müssen die Wahlplakate in einer Demokratie auch von denen hingenommen werden, die anderer Auffassung seien.
Gegen den Beschluss kann die Stadt Bad Hersfeld Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erheben.
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel
(al) 11.09.2013
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