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In seiner letzten Sitzung vor der Wahl hat der Bundesrat am Freitag (20.09.2013) das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ gebilligt. Ziel der neuen Regelung ist die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen.
Es soll durch strengere Regelungen zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen den Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung verbessern. Zudem unterwirft es den Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste einem Formerfordernis und begrenzt die finanziellen Anreize für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
(al) 23.09.2013
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