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Bundesnetzagentur geht gegen rechtswidrige Warteschleifen vor

Die Bundesnetzagentur hat das seit Juni 2013 geltende Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen für Sonderrufnummern jetzt in zwei Fällen durchgesetzt. So wurde ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung gegen ein Textilunternehmen und einen Telefonerotikdienst verhängt.

Jochen Homann (Foto), Präsident der Bundesnetzagentur erklärte: "Der Gesetzgeber hat die Warteschleifenregelung eingeführt, um den Verbraucher vor unberechtigten Kosten bei telefonisch nachgefragten Dienstleistungen zu schützen. Mit den getroffenen Maßnahmen verhindern wir die Abrechnung unrechtmäßig verlangter Telefonkosten."

Seit dem 1. Juni 2013 dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern (z. B. Kurzwahlnummern sowie 0180er- und 0900er-Rufnummern) nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sind. Auch nachgelagerte Warteschleifen, wie beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung, müssen kostenfrei sein. Bei Ortsnetzrufnummern, Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern ist der Einsatz von Warteschleifen weiterhin zulässig.

Zusätzlich gelten besondere Informationspflichten. Beim ersten Einsatz einer Warteschleife im Rahmen des Anrufs hat der Angerufene bei Sonderrufnummern sicherzustellen, dass der Anrufende mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert wird. Darüber hinaus muss dem Anrufer mitgeteilt werden, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.

Bei der Bundesnetzagentur sind seit Inkrafttreten dieser Vorgaben insgesamt 148 Beschwerden zu Warteschleifen eingegangen. Aufgrund dessen wurden 93 Ermittlungsverfahren eingeleitet.


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(al) 23.09.2013



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