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Die Verwertungsgesellschaft Wort wird Ende November 2013 auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung über eine mögliche Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger und des Urheber-Beteiligungsanspruchs beraten. Um das neue Recht effektiv durchsetzen zu können, würde sich, laut VG Wort-Vorstand, eine solche gemeinsame Rechtewahrnehmung innerhalb einer Verwertungsgesellschaft anbieten.
Die VG WORT nimmt seit ihrer Gründung im Jahr 1958 bestimmte Rechte von Autoren und Verlagen, auch von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen, wahr.
"Eine zukünftige Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger würde diese Rechtewahrnehmung sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig würde sichergestellt werden, dass auch die Urheber angemessen an den Einnahmen beteiligt werden", so Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG WORT.
(al) 25.09.2013
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