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Keine regional differenzierten Werbefenster bei ProSieben

Privatsender ProSieben darf in seinem bundesweiten Programm Werbung nicht auseinandergeschalten und durch regional differenzierte Webespots ersetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden. Der Sender plant, einzelne Fernsehwerbespots in seinem Programm durch dezentrale Werbespots zu ersetzen, um neue Werbekunden – insbesondere Unternehmen mit regionalem Verbreitungsgebiet oder regionaler Vertriebsstruktur – zu akquirieren. Er ist der Ansicht, die Ausstrahlung regional differenzierter Werbefenster sei bereits von der Sendeerlaubnis umfasst, die ihr die beklagte Medienanstalt Berlin-Brandenburg erteilt hat. Anderenfalls stehe ihr ein Anspruch auf entsprechende Erweiterung der Sendeerlaubnis zu.

Die 27. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts wies die Klage ab. Die von ProSieben geplante Auseinanderschaltung von Werbung sei von der Sendeerlaubnis nicht umfasst. Diese berechtige nur zur Veranstaltung des bundesweit empfangbaren Fernsehprogramms „ProSieben“ über Satellit. Bei den geplanten regional differenzierten Werbefenstern handele es sich jedoch nicht um ein bundesweit empfangbares Fernsehprogramm, da diese nur innerhalb einzelner Bundesländer verbreitet werden sollen. Auf die regional differenzierte Werbung im Programm der ARD könne sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen, da diese keiner vergleichbaren Zulassung bedarf. In Ermangelung einer Rechtsgrundlage stehe der Klägerin auch kein Anspruch auf entsprechende Ergänzung ihrer Sendeerlaubnis zu.

Die Kammer hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zugelassen.


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(al) 02.10.2013



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