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Das Landratsamt München hat der Philipp Morris GmbH verboten, die aktuelle "Maybe" -Werbekampagne des Konzerns für seine Marke Marlboro weiterzuführen. Das Landratsamt sei für eine solche Untersagung zuständig, da Philipp Morris seinen Hauptsitz in Gräfelfing (Landkreis München) habe, teilte die Behörde mit. Die Untersagung gelte bundesweit und umfasst jegliche Werbung in Form von Plakaten, Flyern, Kinowerbung und Sonderwerbeformen.
Das Landratsamt beruft sich dabei auf das Werbeverbot in § 22 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Vorläufigen Tabakgesetzes. Die Maybe-Kampagne sei sowohl mit den gewählten Motiven (jugendlich bzw. heranwachsend aussehende Personen in alterstypischen Situationen) als auch mit den damit verbundenen Aussagen ("Don’t be a maybe – be Marlboro!") in besonderem Maße geeignet Jugendliche und Heranwachsende als Zielgruppe ansprechen. Letztendlich würde suggeriert, dass der Konsum von Zigaretten der Marke Marlboro einen "Zauderer" (Maybe) in einen "Macher" (Be) verwandle. Gerade die bei dieser Werbung im Vordergrund stehende Frage nach der Selbstwahrnehmung und des "Images" spiele für Jugendliche und Heranwachsende eine zentrale Rolle.
Laut Spiegel online erklärte die Philip Morris GmbH dazu, der Bescheid entbehre "rechtlich und tatsächlich jeder Grundlage". Der Konzern prüfe rechtliche Schritte.
(al) 10.10.2013
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