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Das Landgericht Berlin hat RTL am vergangenen Freitag die Veröffentlichung einer "Supertalent"-Aufzeichnung der Berliner RAP-Band „Qult“ verboten (Az: 15 O 474/13). Die Band beanstandete vor allem unbrauchbare Auftrittsbedingungen.
Dazu erklärte der Hamburger Rechtsanwalt Bernd Roloff, der die Musiker von „Qult“ in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin vertritt: "Meine Mandanten müssen laut Vertrag unentgeltlich auftreten, aber auch dann gibt es Nebenpflichten der Produktionsgesellschaft, die beachtet werden müssen. Eine Entstellung der künstlerischen Leistung durch unbrauchbare technische Voraussetzungen muss nicht hingenommen werden. Außerdem habe ich Bedenken gegen den Fäkal-Kommentar von Herrn Bohlen, wonach „Qult“ aufgesetzte Rapper-Kacke servieren würde. Insbesondere unter diesen Auftrittsbedingungen wurde hier die Grenze zur Schmähkritik überschritten", so Roloff.
Laut DWDL.de wird RTL Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen.
(al) 14.10.2013
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