Aktuelle Ausgabe
Drei Kabelbetreibergesellschaften haben beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen das ZDF erhoben. Wie das Gericht mitteilt, fordern sie vom ZDF den Abschluss eines Vertrages über die entgeltliche (analoge und digitale) Verbreitung des Programms über ihre Kabelnetze. Hilfsweise beantragen sie die gerichtliche Feststellung, dass die Klägerinnen nicht verpflichtet sind, das Programm des ZDF in ihre Netze einzuspeisen oder über die Netze zu verbreiten, solange hierüber kein Vertrag geschlossen worden ist.
Die Kabelnetzbetreiber sind der Auffassung, ihre Pflicht zur Verbreitung der Programme über ihre Kabelnetze („Must Carry-Regelung“) müsse mit der Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zur Zahlung von Entgelten für die Verbreitung ihres Angebotes korrespondieren. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt müsse sicherstellen, dass ihr Programmangebot auch durch die wichtigste Infrastruktur - knapp 50 % der Fernsehhaushalte würden über Kabel erreicht - transportiert wird. Auch da müsse sich die Fernsehanstalt aber – ebenso wie bei den Kosten der Programmverbreitung über Satellit und Terrestrik – kostenmäßig beteiligen.
Weitere Klagen laufen gegen den BR, SWR und WDR bereits in zweiter Instanz und laut heise.de gegen den SR und den MDR noch in erster Instanz.
(al) 16.10.2013
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine