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Die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH gestattet den Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die Verwendung von Rezensionsauszügen zu Werbe- und Marketingzwecken. Diese Klarstellung sei, laut einer Mitteilung des Verlags, infolge der Reaktionen auf einen Rechtsstreit mit einem Online-Buchhändler notwendig.
Mitglieder des Börsenvereins könnten demnach Auszüge aus FAZ-Rezensionen lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung nutzen. Die Auszüge dürften aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen. Dies gelte für die Verwendung auf Umschlagseiten und in Klappentexten sowie zukünftig für die Bewerbung der besprochenen Bücher im Internet.
Der Börsenverein begrüßt die Klarstellung. Sie sei Folge des intensiven Dialogs, der in den letzten Monaten zwischen dem Börsenverein beziehungsweise seinen Mitgliedsverlagen und der FAZ geführt worden sei. "Dass unsere Vermittlungsbemühungen im Rechtsstreit FAZ ./. buch.de bislang noch nicht zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien geführt haben, bedauern wir. Wir haben aber die Hoffnung, dass sich die Werbenutzung von Rezensionsauszügen in einer Weise einvernehmlich regeln lässt, mit der alle Branchenteilnehmer gut leben können", heißt es aus der Rechtsabteilung des Börsenvereins.
Quellen: FAZ / Börsenblatt
(al) 30.10.2013
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