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ULD legt Berufung in Sachen Facebook-Fanpages ein

Thilo Weichert (Foto), Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), legt Berufung gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 9. Oktober 2013 ein. In den Urteilen werde, so das ULD, die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreibern für die Nutzerdatenverarbeitung bei Besuch ihrer Seite bestritten. Das Musterverfahren ziele darauf ab, eine verbindliche Klärung zu der grundlegenden datenschutzrechtlichen Frage herbeizuführen, inwieweit Stellen in Schleswig-Holstein, die nach deutschem Datenschutzrecht unzulässige Internet-Serviceleistungen von US-Unternehmen nutzen, für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich sind.

Urteile des VG Schleswig - AZ: 8 A 37/12, 8 A 14/12, 8 A 218/11

Quelle: ULD


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(al) 04.11.2013



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