Aktuelle Ausgabe

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. BITKOM fordert Konsequenzen aus den Abhör- und Ausspähaktionen ausländischer Geheimdienste und hat am Donnerstag (07.11.2013) in Berlin ein Positionspapier vorgestellt. „Die informationelle Selbstbestimmung deutscher Verbraucher wird derzeit ebenso verletzt wie die Integrität wettbewerbsrelevanter Informationen in Unternehmen und vertraulicher Kommunikation in der Politik“, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf (Foto). „Das Vertrauen von Internetnutzern und Unternehmen in die Sicherheit und den Schutz ihrer Daten ist beschädigt. Es ist zu befürchten, dass sich dies nachteilig auf die Nutzung neuer Technologien auswirkt und Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft entsteht.“
Es sei höchste Zeit, in aller Konsequenz Maßnahmen einzuleiten. Dabei dürfe man sich nicht allein von den aktuellen Berichten leiten lassen, sondern müsse ebenso mögliche Aktivitäten derzeit nicht genannter Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität sowie Angriffe extremistischer Organisationen im Auge behalten.
Der BITKOM fordert von der Politik unter anderem eine Befreiung der Unternehmen von der derzeit weitgehenden Verschwiegenheitspflicht über Abhörmaßnahmen, Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen, eine internationale Übereinkunft für Zugriffe der Behörden auf Daten und einen zumindest europaweiten Schutz für Privatverbraucher vor Ausspähung durch befreundete Geheimdienste. Letzteres könne dadurch erreicht werden, dass alle EU-Bürger in den EU-Mitgliedstaaten unter Aspekten der informationellen Selbstbestimmung als Inländer gelten. Damit würden sehr viel strengere Regeln für ihre Überwachung gelten.
Dazu Kempf: „In einem vereinten Europa ist das gegenseitige Ausspähen der jeweiligen nationalen Staatsbürger ein absoluter Anachronismus. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.“
Kempf betonte anlässlich der Vorstellung des BITKOM-Positionspapiers, dass die Unternehmen der Netzwirtschaft zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden gesetzlich verpflichtet seien. Weder für Anlass noch für Umfang oder Ausgestaltung von Abhörmaßnahmen seien die Unternehmen verantwortlich. Welche Daten unter welchen Bedingungen wo und wie erhoben, gesammelt, verarbeitet und gespeichert würden, entschieden allein die hierfür zuständigen staatlichen Stellen und der Gesetzgeber.
(al) 08.11.2013
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine