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Google darf Bücher einscannen und zugänglich machen. Das hat am vergangenen Donnerstag (14.11.2013) der U.S. District Court in Sachen Authors Guild vs. Google unter Berufung auf die amerikanische Fair Use Doktrin entschieden. Nach Auffassung des Börsenvereins für den Deutschen Buchhandel ist das Urteil eine Gefahr für die kulturelle Vielfalt, weil es die Monopolbildung bei der Buchsuche durch Google unterstützt.
Der Börsenverein hält es für gefährlich, dass ein weltweit agierendes Unternehmen wie Google viele Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber zu kommerziellen Zwecken vervielfältigen dürfen soll – darunter auch Werke deutscher Autoren, die von den US-Bibliotheken weiter gegeben wurden.
Damit werde insbesondere beim Thema Bücher die Monopolbildung von Google unterstützt, denn künftig werde jede Buchsuche über diese Suchmaschine laufen. Für die kulturelle Vielfalt sei das eine große Gefahr.
Der Börsenverein begrüßt dagegen, dass das Urteil die Nutzung von Buchinhalten durch Google restriktiv handhabt und insbesondere darauf geachtet habe, dass keine kaufersetzenden Handlungen möglich seien und keine Werbung mit der Anzeige von Buchausschnitten verbunden werde.
Das am Donnerstag in den USA gefällte Urteil im Rechtsstreit zwischen der amerikanischen Autorenvereinigung und Google ändere nichts daran, dass das unter anderem vom Börsenverein bekämpfte sogenannte Google Book Settlement als rechtswidrig untersagt bleibe. Google sei es deshalb auch in den USA weiterhin verboten, ganze Bücher oder längere Ausschnitte aus Büchern ohne Genehmigung der Autoren bzw. Verlage im Internet zugänglich zu machen.
Die jetzige Entscheidung, gegen die die Authors Guild Rechtsmittel eingelegen wolle und die deshalb nicht rechtskräftig werde, betrifft primär die Nutzung kurzer Buchausschnitte in Form der Anzeige von "Snippets". Auch hinsichtlich der Anzeige dieser Snippets würden Google enge Grenzen gesetzt, so dass zum Beispiel Gedichtbände und Lexika grundsätzlich nicht ausschnittweise angezeigt werden könnten.
(al) 19.11.2013
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