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Am Donnerstag (21.11.2013) führte die Bundesnetzagentur erstmalig Durchsuchungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und der Rufnummernunterdrückung durch. Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich bei der Bundesnetzagentur gemeldet und angezeigt, dass sie zu Werbezwecken unter Anzeige einer - nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur - nicht zugeteilten Rufnummer angerufen worden seien.
"Dank der ausführlichen Schilderungen der Verbraucher über die belästigenden Werbeanrufe konnte trotz vorgetäuschter Rufnummer ein in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen als möglicher Verursacher ermittelt werden. Möglichen Verstößen gegen unerlaubte Telefonwerbung wird konsequent nachgegangen", erklärte Jochen Homann (Foto), Präsident der Bundesnetzagentur.
Wie die Regulierungsbehörde mitteilt, bezogen sich die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen auf Wohnräume sowie auf Geschäftsräume verschiedener Gesellschaften, in denen Unterlagen und Dokumente über die erfolgten Anrufe vermutet wurden. An der Durchsuchung seien 14 Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beteiligt gewesen, die von Kräften der örtlichen Polizei unterstützt wurden.
Eine Durchsuchung durch die Bundesnetzagentur erfolge regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setze einen Anfangsverdacht für einen Rechtsverstoß voraus, den die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verfolgen kann. Die Durchführung einer Durchsuchung diene der Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Verstoßes schuldig gemacht haben. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.
Weitere Informationen zu dem konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren werde die Bundesnetzagentur bis zum behördlichen Abschluss des Verfahrens nicht veröffentlichen.
(al) 22.11.2013
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