Aktuelle Ausgabe
Die „BILD“-Zeitung darf ihren Medienpreis nicht als „OSGAR“ bezeichnen. Wie die Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen mitteilt, muss es die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, Veranstalterin der weltberühmten OSCAR-Preisverleihung, nicht hinnehmen, dass sich Dritte für anderweitige Preisverleihungsveranstaltungen der Bezeichnung „OSCAR“ bedienen. So dürfe die Axel Springer AG keine eigenen Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „BILD-OSGAR“ ausloben oder verleihen.
Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences hatte sich aufgrund der jährlichen Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die „BILD“-Zeitung in ihren Markenrechten verletzt gesehen.
In dieser Sache hatten bereits das Landgericht Berlin (Az. 16 O 168/10) und das Kammergericht Berlin (Az. 5 U 134/11) zugunsten der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences entschieden. Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin bestehe wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen Verwechslungsgefahr. Zudem hatte das Gericht der Klage auch aufgrund der Verletzung des Bekanntheitsschutzes der Marke „OSCAR“ stattgegeben, da sich die Axel Springer AG mit ihrem Preis „OSGAR“ in unzulässiger Weise in die Sogwirkung der Marke „OSCAR“ betreffend den berühmten Filmpreis begeben habe.
Gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 27. November 2012 legte die Axel Springer AG Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit Beschluss vom 13. November 2013 hat der BGH diese Nichtzulassungsbeschwerde nun zurückgewiesen (Az. I ZR 23/13). Laut BGH läge eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht vor. Auch im Übrigen seien keine Revisionsgründe gegeben. Mit dem nun vorliegenden Beschluss des BGH sei das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Vertreter Academy of Motion Picture Arts and Sciences:
GSK Stockmann + Kollegen (Berlin)
Dr. Jörg Kahler, Partner; Johannes Müller, Associate (beide IP, Berlin)
Von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. von Plehwe (BGH-Vertretung)
(al) 27.11.2013
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine