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Ritter Sport erwirkt EV gegen die Stiftung Warentest

Das Landgericht München I ist am Donnerstag (28.11.2013) einem Antrag der Alfred Ritter GmbH & Co. KG auf einstweilige Verfügung gefolgt. Der Schokoladenhersteller mit Sitz in Waldenbruch verbietet damit der Stiftung Warentest die Behauptung, Ritter Sport verwende chemisch hergestelltes Aroma.

Der Streit hatte sich an der Benotung „mangelhaft“ für die Ritter Sport Sorte „Voll-Nuss“ entzündet. Die Stiftung Warentest hatte diese Benotung in ihrer Dezemberausgabe mit einem in der Nuss-Schokolade gefundenen Aromastoff begründet. Es sei chemisch hergestelltes Piperonal enthalten und die Deklaration „Natürliches Aroma“ auf der Verpackung sei daher irreführend.

Laut Ritter Sport trifft diese Behauptung nicht zu: Die Symrise AG, ein weltweit führender Hersteller von Aromen, bestätige mit einer Garantieerklärung, dass dieser Rohstoff ein natürlicher Aromastoff sei, der aus Pflanzen in einem physikalischen Verfahren gewonnen wird. Die Stiftung Warentest habe aufgrund des Umstandes, dass aus der gewählten Analysemethode die Herkunft des Piperonal nicht feststellbar sei, den Schluss gezogen, dass es chemischen Ursprungs sein müsse. Diese Vorgehensweise sei mit wissenschaftlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Die Stiftung Warentest, habe offensichtlich leichtfertig ein falsches Testresultat publiziert und damit massive negative Konsequenzen für Ritter Sport ausgelöst, so eine Erklärung des Unternehmens.

Die Stiftung Warentest kündigte laut Spiegel online bereits an, auf jeden Fall Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen zu wollen.


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(al) 29.11.2013



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