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Tagesschau-App: Verlegerklage abgewiesen

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage der Zeitungsverleger gegen die 'Tagesschau'-App abgewiesen. Das Gericht stellte am 20.12.2013 in zweiter Instanz fest, dass die ARD für ihren Internetauftritt 'Tagesschau.de' und die damit verbundene App für mobile Geräte die nötige Genehmigung besitze. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht zu. Die Verleger haben bereits angekündigt, dass sie diese Möglichkeiten wahrnehmen und in Revision gehen werden.

Lutz Marmor, ARD-Vorsitzender und NDR Intendant, begrüßt die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln: "Für die vielen Nutzer der Tagesschau-App ist das eine gute Nachricht. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass die Tagesschau-App rechtmäßig ist", so Marmor. "Unabhängig von der Entscheidung bin ich der Meinung, dass Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten, sondern auf Kooperation. Wenn Verlage z. B. hochwertige Videos wie die 'Tagesschau in 100 Sekunden' in Zeitungs-Websites einbinden, kann das deren Attraktivität steigern. Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor."

Quelle: new-business


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(al) 02.01.2014



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