Aktuelle Ausgabe
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat gegen den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 € verhängt. Der Onlinedienst hatte im Juni 2013 Videoaufzeichnungen eines Polizeieinsatzes in der Bremer Discothek „Gleis 9“ veröffentlicht ohne die Gesichter der Polizisten zu verpixeln. Im August 2013 erging hiergegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Aurich.
Trotz Androhung des Ordnungsgeldes war der Bericht auch am 19. September noch unverändert auf der Internetseite des Onlinedienstes abrufbar. Der Onlinedienst hatte erklärt, die Videos am 5. August depubliziert zu haben. Es sei unerklärlich, warum das Video weiterhin dort abrufbar gewesen sei.
Wie das Oberlandesgericht mitteilt, begehrte der Onlinedienst mit seiner Beschwerde allein die Herabsetzung der Höhe des Ordnungsgeldes auf 2.000 €. Dem sei der Senat nicht gefolgt. Er habe das vom Landgericht festgesetzte Ordnungsgeld insbesondere deshalb als angemessen angesehen, weil die Persönlichkeitsrechte von 5 Personen verletzt worden seien und das Onlineportal von einer erheblichen Anzahl von Nutzern erreicht werde.
Der Aspekt der Aktualität sei insofern zu berücksichtigen. Je aktueller die Vorfälle seien, über die berichtet wird, umso eher sei zu erwarten, dass eine Vielzahl von Nutzern der Webseite die entsprechende Veröffentlichung aufrufen werden und damit eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte in erheblichem Ausmaß eintrete. Spiegelbildlich dazu bestünde gerade in der ersten Zeit ein Interesse des Onlinedienstes, das fragliche Video unverändert zu publizieren. Schließlich sei durch die Bezeichnung der URL („polizeiattacke-in-bremen-das-ist-der-club“) entsprechendes Interesse geweckt worden.
(al) 13.01.2014
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